Allgemeine Geschäftsbedingungen
VothLine, Inhaberin Larissa Voth – Marke „Gentleman Swiss Car“
Echternacher Straße 14, 52351 Düren, Deutschland · Telefon: +49 178 4147808 · E-Mail: info@gentleman-swisscar.com
Stand: 30. August 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Leistungen, die VothLine, Inhaberin Larissa Voth, Echternacher Straße 14, 52351 Düren (nachfolgend „Anbieter“, „wir“ oder „uns“), unter der Marke „Gentleman Swiss Car“ und über die Website gentleman-swisscar.com erbringt.
- Der Anbieter ist ein Einzelunternehmen. Eine Gesellschaft schweizerischen Rechts steht hinter dem Angebot nicht; frühere Hinweise auf eine solche Gesellschaft sind gegenstandslos.
- Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
- Es gilt die bei Vertragsschluss abrufbare Fassung dieser AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
- Vertragssprache ist Deutsch. Englischsprachige Fassungen der Website dienen ausschließlich der Information; im Zweifel ist die deutsche Fassung dieser AGB maßgeblich.
§ 2 Vertragsschluss und Buchung
- Die Darstellung der Fahrzeuge, Leistungen und Preise auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, eine Buchungsanfrage zu stellen.
- Buchungsanfragen können über das Online-Buchungsformular der Website, telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular gestellt werden.
- Mit dem Absenden des Online-Buchungsformulars gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Beförderungs- bzw. Dienstleistungsvertrages ab. Vor dem Absenden kann der Kunde seine Eingaben in den vorangehenden Schritten des Formulars prüfen und über die Navigationselemente des Formulars oder die Zurück-Funktion des Browsers korrigieren; durch Schließen des Browserfensters kann er den Vorgang abbrechen.
- Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich den Zugang der Buchungsanfrage und stellt noch keine Annahme dar. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Buchung ausdrücklich in Textform (E-Mail) bestätigen oder die Leistung tatsächlich erbringen. Wir bestätigen oder lehnen eine Anfrage in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen ab.
- Der Vorbehalt in Absatz 4 ist erforderlich, weil die Verfügbarkeit eines bestimmten Fahrzeugs, eines Chauffeurs oder einer Sicherheitskraft zum gewünschten Zeitpunkt erst nach Prüfung feststeht. Kommt kein Vertrag zustande, werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich vollständig erstattet.
- Wir speichern den Vertragstext und übersenden dem Kunden die Buchungsdaten sowie diese AGB per E-Mail. Die jeweils geltende Fassung der AGB ist zudem jederzeit unter gentleman-swisscar.com abrufbar. Aus Sicherheitsgründen sind die Buchungsdaten nicht über ein öffentliches Kundenkonto zugänglich.
- Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung vollständige und zutreffende Angaben zu machen, insbesondere zu Abhol- und Zielort, Datum und Uhrzeit, Personenzahl, Gepäckumfang sowie – bei Flughafenabholungen – zu Flugnummer und planmäßiger Ankunftszeit. Für Mehrkosten oder Leistungsstörungen, die auf unzutreffenden oder unvollständigen Angaben beruhen, haftet der Kunde.
- Buchungen von Personen unter 18 Jahren nehmen wir nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters an.
§ 3 Leistungsumfang
- Wir erbringen insbesondere folgende Leistungen:
- Chauffeur- und Limousinenservice – Beförderung von Personen mit Fahrzeugen unserer Flotte und eigenem oder beauftragtem Fahrpersonal, als Transferfahrt, als Fahrt nach Zeit (Stundenbuchung) oder nach Strecke;
- Flughafentransfer, insbesondere ab und zum Flughafen Zürich, einschließlich Empfang des Fahrgastes am vereinbarten Treffpunkt;
- Ortsdienste in Zürich und Davos sowie im jeweiligen Umland;
- Personen- und Begleitschutz durch Sicherheitskräfte, einzeln oder als Team, in Verbindung mit einer Fahrzeugbuchung;
- Zusatzleistungen nach Vereinbarung, etwa Flughafenassistenz und Empfangsservice, Kindersitz, Fahrzeugzustellung und -abholung, Blumen oder Getränke.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der Buchungsbestätigung. Angaben auf der Website, in Prospekten oder in sozialen Medien sind unverbindliche Leistungsbeschreibungen.
- Fahrzeugkategorie statt Einzelfahrzeug. Sofern nicht ausdrücklich ein bestimmtes Fahrzeug schriftlich zugesagt wurde, schulden wir ein Fahrzeug der gebuchten Kategorie. Wir sind berechtigt, aus betrieblichen Gründen – etwa bei technischem Defekt, Unfall oder Ausfall – ein gleichwertiges oder höherwertiges Fahrzeug derselben oder einer höheren Kategorie einzusetzen. Ein Mehrpreis entsteht dem Kunden dadurch nicht.
- Einsatz von Subunternehmern. Wir dürfen zur Erfüllung des Vertrages andere Fahrer einsetzen, die über die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verfügen, sowie geeignete Partnerunternehmen mit der Durchführung beauftragen. Unsere Verantwortlichkeit gegenüber dem Kunden bleibt hiervon unberührt.
- Kein Anspruch auf einen bestimmten Fahrer. Ein Anspruch auf einen namentlich bestimmten Chauffeur oder eine namentlich bestimmte Sicherheitskraft besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Routenwahl. Die Wahl der Route obliegt dem Fahrer, der Verkehrslage, Sicherheit und gesetzliche Vorgaben berücksichtigt. Wünscht der Kunde eine bestimmte Route, wird diese nach Möglichkeit berücksichtigt; hierdurch entstehende Mehrzeiten oder Mehrkosten trägt der Kunde.
- Änderungen der Fahrtstrecke. Weicht der tatsächliche Fahrtverlauf vom gebuchten ab – etwa durch zusätzliche Zwischenstopps, geänderte Zielorte oder eine Verlängerung der Fahrtzeit –, werden die Mehrleistungen nach den vereinbarten Sätzen zusätzlich berechnet.
- Personen- und Begleitschutz. Sicherheitsleistungen werden im Rahmen der geltenden Rechtsordnung erbracht. Unsere Sicherheitskräfte haben keine hoheitlichen Befugnisse. Wir schulden eine fachgerechte Dienstleistung, nicht den Eintritt eines bestimmten Erfolges; insbesondere wird kein Erfolg im Sinne des Ausbleibens jeglicher Gefährdung geschuldet. Der Umfang – Anzahl der Kräfte, Einsatzzeit, Einsatzort – wird gesondert vereinbart.
§ 4 Preise, Währung und Steuern
- Es gelten die in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Preise. Preisangaben auf der Website – etwa Kilometersätze – sind Richtwerte und stehen unter dem Vorbehalt der Bestätigung im Einzelfall.
- Währung. Preise werden in Schweizer Franken (CHF) ausgewiesen und abgerechnet. Bei Karten- und Onlinezahlungen kann das Institut des Kunden eine Währungsumrechnung und ein Entgelt hierfür vornehmen; darauf haben wir keinen Einfluss.
- Nebenkosten. Fremdkosten, die im Rahmen des Auftrags anfallen – insbesondere Park-, Straßen-, Tunnel- und Mautgebühren, Flughafenzufahrtsentgelte sowie Fährkosten –, werden gesondert und in nachgewiesener Höhe abgerechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Pauschalpreis enthalten sind.
- Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge sowie Zuschläge für Fahrten an besonderen Veranstaltungsterminen werden nur berechnet, wenn sie vor Vertragsschluss ausgewiesen wurden.
- Trinkgeld ist in den Preisen nicht enthalten und freiwillig.
- Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern sind alle angegebenen Preise Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer; sie wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Ort der Leistung und damit die anwendbare Steuer richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen; bei Beförderungsleistungen kann dies dazu führen, dass für Streckenanteile in verschiedenen Staaten unterschiedliche Steuersätze zur Anwendung kommen.
- Preisänderungen nach Vertragsschluss sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Mehrleistungen nach § 3 Absatz 7, für Wartezeiten nach § 6 und für Nebenkosten nach Absatz 3.
§ 5 Zahlung und Fälligkeit
- Zur Verfügung stehen die im jeweiligen Buchungsformular angebotenen Zahlungsarten. Gegenwärtig sind dies:
- Barzahlung vor oder bei Antritt der Fahrt,
- Kartenzahlung online über den Zahlungsdienstleister Stripe,
- Kartenzahlung bei Abholung im Fahrzeug,
- Überweisung, sofern im jeweiligen Buchungsformular angeboten.
Welche Zahlungsarten im Einzelfall zur Verfügung stehen, ergibt sich aus dem Buchungsvorgang. Wir behalten uns vor, einzelne Zahlungsarten nicht anzubieten. Eine Zahlung über PayPal ist derzeit nicht möglich.
- Fälligkeit. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist das Entgelt bei Barzahlung und bei Kartenzahlung bei Abholung vor Antritt der Fahrt fällig, bei Onlinezahlung mit dem Abschluss des Buchungsvorgangs und bei Zahlung auf Rechnung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
- Anzahlung. Bei Aufträgen ab einem Auftragswert von CHF 1’000.–, bei Buchungen mit langem Vorlauf sowie bei Mehrtagesaufträgen können wir eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Auftragswertes verlangen. Die Anzahlung wird auf den Endpreis angerechnet.
- Rechnungsstellung. Rechnungen werden elektronisch in Textform übermittelt. Der Kunde stimmt dem elektronischen Rechnungsversand zu.
- Zahlungsverzug. Gerät der Kunde in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden, konkret nachgewiesenen Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Gegenüber Unternehmern gilt zusätzlich § 288 Absatz 5 BGB.
- Aufrechnung und Zurückbehaltung. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers bleiben unberührt.
- Bei Zahlung über einen Zahlungsdienstleister gelten ergänzend dessen Bedingungen für den Zahlungsvorgang. Zahlungsdaten werden ausschließlich beim Zahlungsdienstleister verarbeitet; Einzelheiten enthält unsere Datenschutzerklärung.
§ 6 Wartezeiten und Verspätungen
a) Abholung am Flughafen
- Maßgeblich für den Beginn der Wartezeit ist bei Flughafenabholungen nicht die gebuchte Uhrzeit, sondern die tatsächliche Landezeit des vom Kunden bei der Buchung angegebenen Fluges.
- Nach der tatsächlichen Landung stehen dem Kunden 60 Minuten kostenfreie Wartezeit zu. Diese Zeit deckt üblicherweise Einreise, Gepäckausgabe und den Weg zum Treffpunkt ab.
- Wir beobachten die Flugdaten des angegebenen Fluges und passen die Abholung an Verspätungen an, soweit uns eine korrekte Flugnummer vorliegt. Hat der Kunde keine oder eine unzutreffende Flugnummer angegeben, gilt die Regelung für sonstige Fahrten nach Buchstabe b.
- Nach Ablauf der kostenfreien Wartezeit berechnen wir je angefangene 15 Minuten einen Betrag von CHF 25.–.
- Wird ein Flug annulliert oder auf einen anderen Flughafen umgeleitet, ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren. Wir bemühen uns um eine Anpassung der Buchung; ein Anspruch hierauf besteht nur im Rahmen der Verfügbarkeit. Ist eine Anpassung nicht möglich, gilt § 7.
b) Sonstige Fahrten
- Bei allen übrigen Abholungen beginnt die Wartezeit zur vereinbarten Abholzeit.
- Kostenfrei sind 15 Minuten. Danach berechnen wir je angefangene 15 Minuten einen Betrag von CHF 25.–.
- Bei Stundenbuchungen ist Wartezeit innerhalb des gebuchten Zeitraums Bestandteil der Leistung und wird nicht gesondert berechnet. Eine Überschreitung des gebuchten Zeitraums wird nach den vereinbarten Sätzen abgerechnet.
c) Nichterscheinen des Fahrgastes
- Erscheint der Fahrgast 60 Minuten bei Flughafenabholungen und 30 Minuten bei sonstigen Fahrten nach Ende der kostenfreien Wartezeit nicht am vereinbarten Treffpunkt und ist er unter der angegebenen Rufnummer nicht erreichbar, gilt die Leistung als nicht in Anspruch genommen. In diesem Fall ist der volle vereinbarte Preis zu zahlen; § 7 Absatz 6 bleibt unberührt.
- Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung eine Mobilrufnummer anzugeben, unter der er am Tag der Fahrt erreichbar ist, und diese erreichbar zu halten.
d) Verspätungen auf unserer Seite
- Wir bemühen uns um pünktliche Bereitstellung. Treten auf unserer Seite Verzögerungen ein, informieren wir den Kunden unverzüglich über die von ihm angegebene Rufnummer.
- Führt eine von uns zu vertretende Verspätung dazu, dass die Leistung für den Kunden ohne Interesse ist, kann er nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten; bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 10.
- Verzögerungen durch Verkehrslage, Witterung, Straßensperrungen, Umleitungen oder behördliche Anordnungen haben wir nicht zu vertreten. Der Kunde ist gehalten, bei zeitkritischen Terminen – insbesondere Flug- und Bahnanschlüssen – einen angemessenen Zeitpuffer einzuplanen.
§ 7 Stornierung und Umbuchung
- Der Kunde kann eine bestätigte Buchung jederzeit stornieren. Die Stornierung bedarf der Textform (E-Mail an info@gentleman-swisscar.com genügt). Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der Zugang der Stornierungserklärung bei uns.
- Storniert der Kunde, sind wir berechtigt, eine pauschale Entschädigung für bereits getroffene Vorkehrungen und Planungen sowie für entgangene Vergütung zu verlangen. Die Pauschale bemisst sich wie folgt:
Fahrzeuge bis einschließlich 8 Gästesitze (Limousinen, Vans):
- bis 14 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn: 25 % des Auftragswertes
- ab 14 Tage bis 7 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn: 50 % des Auftragswertes
- ab 7 Tage bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn: 75 % des Auftragswertes
- weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn sowie bei Nichterscheinen: 100 % des Auftragswertes
- Personen- und Begleitschutz sowie mehrtägige Aufträge. Für Sicherheitsleistungen und für Aufträge über mehrere Tage können abweichende Stornobedingungen vereinbart werden. Diese werden dem Kunden vor Vertragsschluss in Textform mitgeteilt und gehen den Regelungen dieses Paragraphen vor.
- Umbuchung. Eine Verschiebung von Datum oder Uhrzeit ist im Rahmen der Verfügbarkeit möglich. Bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn ist eine Umbuchung kostenfrei. Danach gilt eine Verschiebung als Stornierung mit anschließender Neubuchung, sofern wir der Verschiebung nicht ausdrücklich zustimmen. Eine Umbuchung ist nur einmal je Auftrag möglich.
- Änderungen des Leistungsumfangs – etwa Fahrzeugkategorie, Personenzahl, Route – nehmen wir im Rahmen der Verfügbarkeit vor. Preisdifferenzen werden entsprechend berechnet oder erstattet.
- Nachweis geringeren Schadens. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die jeweilige Pauschale. In diesem Fall schuldet der Kunde nur den tatsächlich entstandenen Betrag. Uns bleibt umgekehrt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten.
- Stornierung durch uns. Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn die Leistung aus Gründen höherer Gewalt (§ 11) unmöglich wird, wenn der Kunde trotz Mahnung eine fällige Anzahlung nicht leistet, oder wenn nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die eine sichere Durchführung ausschließen. In diesen Fällen erstatten wir bereits geleistete Zahlungen vollständig; weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nur nach Maßgabe von § 10.
§ 8 Pflichten des Fahrgastes und Beförderungsausschluss
- Den Anweisungen des Fahrers und der eingesetzten Sicherheitskräfte ist aus Gründen der Sicherheit und der Betriebsordnung Folge zu leisten.
- Die gesetzliche Anschnallpflicht gilt für alle Insassen. Kinder sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu sichern; ein benötigter Kindersitz ist bei der Buchung anzugeben.
- In allen Fahrzeugen gilt Rauchverbot; dies umfasst auch E-Zigaretten und vergleichbare Erzeugnisse. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur nach Absprache gestattet.
- Die Zahl der beförderten Personen darf die für das Fahrzeug zugelassene Höchstzahl nicht überschreiten. Wir sind berechtigt, die Beförderung überzähliger Personen abzulehnen.
- Die Mitnahme von Tieren bedarf der vorherigen Zustimmung und ist bei der Buchung anzugeben.
- Die Mitnahme gefährlicher, verbotener oder gesetzeswidriger Gegenstände oder Stoffe ist untersagt.
- Beförderungsausschluss. Wir können Personen von der Beförderung ausschließen, die
- das Fahrzeug oder dessen Ausstattung mutwillig oder grob fahrlässig beschädigen,
- eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung darstellen,
- andere Fahrgäste oder das Personal in erheblicher Weise belästigen oder bedrohen, oder
- erkennbar so stark unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln stehen, dass eine sichere Beförderung nicht gewährleistet ist.
Der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt bleibt in diesen Fällen bestehen; ersparte Aufwendungen sind anzurechnen.
- Haftung des Kunden für Schäden. Für Schäden am Fahrzeug oder an dessen Ausstattung, die durch den Kunden, seine Begleitpersonen oder mitgeführte Tiere verursacht werden, haftet der Verursacher; der Kunde haftet daneben als Auftraggeber. Erfasst sind auch Kosten einer erforderlichen Sonderreinigung sowie ein Nutzungsausfall für die Dauer der Instandsetzung.
§ 9 Gepäck und mitgeführte Gegenstände
- Gepäck wird im Rahmen des im gebuchten Fahrzeug verfügbaren Platzes befördert. Der Kunde ist verpflichtet, Anzahl und Umfang des Gepäcks bei der Buchung anzugeben. Für nicht angemeldetes Gepäck, das nicht befördert werden kann, übernehmen wir keine Verantwortung.
- Übergroßes oder besonderes Gepäck – etwa Sportgeräte, Musikinstrumente, Sperrgut – ist gesondert anzumelden. Die Beförderung erfolgt nur nach ausdrücklicher Bestätigung.
- Der Fahrgast ist für sein Gepäck und seine persönlichen Gegenstände selbst verantwortlich. Wir übernehmen keine Verwahrung. Für den Verlust, die Beschädigung oder das Abhandenkommen mitgeführter Gegenstände haften wir nur nach Maßgabe von § 10.
- Wertsachen – Bargeld, Schmuck, Uhren, elektronische Geräte, Dokumente, Datenträger – sind vom Fahrgast bei sich zu führen und nicht im Fahrzeug zu belassen. Für im Fahrzeug zurückgelassene Wertsachen haften wir nur nach Maßgabe von § 10.
- Fundsachen. Im Fahrzeug aufgefundene Gegenstände verwahren wir für drei Monate und geben sie dem Berechtigten auf Anforderung heraus. Eine Rücksendung erfolgt auf Wunsch und auf Kosten sowie Gefahr des Kunden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Fundsachen.
§ 10 Haftung
- Für Personenschäden – Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für die Haftung nach dem Straßenverkehrsgesetz und dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
- Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Fahrer, Sicherheitskräfte und Erfüllungsgehilfen.
- Für Folgeschäden, insbesondere für das Versäumen von Flügen, Anschlüssen, Terminen oder Veranstaltungen, haften wir nur nach Maßgabe der Absätze 1 bis 3. Der Kunde ist gehalten, bei zeitkritischen Terminen einen angemessenen Zeitpuffer einzuplanen (§ 6 Buchstabe d Absatz 3).
- Wir unterhalten die gesetzlich vorgeschriebene Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
- Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 11 Höhere Gewalt
- Ereignisse höherer Gewalt, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien uns für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, extreme Witterung, Lawinen- und Hochwassergefahr, Erdbeben, Brand, Krieg, Terroranschläge, innere Unruhen, Streik und Aussperrung, Epidemien und Pandemien, behördliche Anordnungen, Straßensperrungen sowie Ausfälle der Verkehrs-, Energie- oder Telekommunikationsinfrastruktur.
- Wir informieren den Kunden unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer der Störung und bieten, soweit möglich und zumutbar, eine Ersatzleistung oder einen Ersatztermin an.
- Dauert die Störung länger als 24 Stunden oder ist von vornherein absehbar, dass die Leistung zum vereinbarten Termin nicht erbracht werden kann, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet; Stornopauschalen nach § 7 fallen nicht an. Weitergehende Ansprüche wegen der Nichtdurchführung bestehen beiderseits nicht.
- Diese Regelung berührt die gesetzlichen Rechte des Kunden bei von uns zu vertretender Nicht- oder Schlechtleistung nicht.
§ 12 Widerrufsrecht
a) Wann ein Widerrufsrecht nicht besteht
- Der weit überwiegende Teil unserer Leistungen ist vom Widerrufsrecht ausgenommen. Das ist keine Einschränkung, die wir vereinbaren, sondern folgt unmittelbar aus dem Gesetz:
- Auf Verträge über die Beförderung von Personen – also auf unseren Chauffeur-, Limousinen- und Flughafentransferservice – sind die Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen nach § 312 Absatz 2 Nummer 14 BGB von vornherein nicht anwendbar.
- Ergänzend nimmt § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB unter anderem Verträge über die Kraftfahrzeugvermietung vom Widerrufsrecht aus, wenn der Vertrag für die Erbringung der Leistung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Genau das ist bei einer Buchung mit festem Fahrtdatum und fester Uhrzeit der Fall.
- Der Grund dieser gesetzlichen Ausnahme ist derselbe wie der Grund für unsere Stornoregelung: Wir reservieren für einen bestimmten Termin ein bestimmtes Fahrzeug und binden einen Chauffeur oder eine Sicherheitskraft. Diese Kapazität lässt sich kurzfristig nicht anderweitig vergeben. Deshalb tritt an die Stelle eines Widerrufsrechts die Stornoregelung des § 7, die dem Kunden eine jederzeitige Lösung vom Vertrag mit gestaffelter, nach dem zeitlichen Abstand bemessener Entschädigung ermöglicht – und die ihm ausdrücklich den Nachweis eines geringeren Schadens offenhält (§ 7 Absatz 6).
- Stornoregelung und Widerrufsrecht stehen also nicht nebeneinander. Wo das Gesetz kein Widerrufsrecht vorsieht, gilt § 7. Wo ausnahmsweise ein Widerrufsrecht besteht (Buchstabe b), gilt vorrangig die nachstehende Widerrufsbelehrung; die Stornopauschalen des § 7 kommen dann nicht zur Anwendung.
b) Wann ein Widerrufsrecht besteht
- Ein Widerrufsrecht besteht, wenn ein Verbraucher im Fernabsatz oder außerhalb unserer Geschäftsräume einen Vertrag schließt, der keinen spezifischen Termin oder Zeitraum für die Leistungserbringung vorsieht. Das betrifft insbesondere:
- Gutscheine und Wertguthaben ohne festgelegten Fahrttermin,
- Leistungskontingente und Rahmenvereinbarungen ohne konkrete Terminbindung,
- Zusatz- und Beratungsleistungen ohne Terminbezug.
- Für diese Fälle gilt die nachstehende Widerrufsbelehrung.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – VothLine, Inhaberin Larissa Voth, Echternacher Straße 14, 52351 Düren, Telefon +49 178 4147808, E-Mail info@gentleman-swisscar.com – mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An VothLine, Inhaberin Larissa Voth, Echternacher Straße 14, 52351 Düren, E-Mail: info@gentleman-swisscar.com
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*) / erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 13 Gewährleistung, Mängelanzeige und Streitbeilegung
- Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Rechte des Kunden bei Mängeln.
- Der Kunde wird gebeten, Beanstandungen möglichst unverzüglich – nach Möglichkeit noch während der Leistungserbringung gegenüber dem Fahrer oder unter unserer Rufnummer – anzuzeigen, damit wir Abhilfe schaffen können. Eine Versäumung dieser Anzeige lässt die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers unberührt.
- Unser Kundendienst für Fragen und Beanstandungen ist werktags von 8:00 bis 17:00 Uhr unter der Rufnummer +49 178 4147808 sowie jederzeit unter info@gentleman-swisscar.com erreichbar.
- Online-Streitbeilegung. Die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt und steht nicht mehr zur Verfügung.
- Verbraucherschlichtung. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 14 Datenschutz
- Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten zu Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen enthält unsere Datenschutzerklärung.
- Zur Durchführung des Auftrages geben wir die erforderlichen Daten an die eingesetzten Fahrer, Sicherheitskräfte, Partnerunternehmen und Zahlungsdienstleister weiter.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Anwendbares Recht. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Gerichtsstand. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Düren. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt unberührt.
- Erfüllungsort ist Düren, soweit nicht die Natur der Leistung einen anderen Ort erfordert.
- Textform. Soweit diese AGB Textform vorsehen, genügt die Übermittlung per E-Mail.
- Änderungen dieser AGB. Für einen bereits geschlossenen Vertrag gilt stets die bei Vertragsschluss übermittelte Fassung. Änderungen dieser AGB wirken nicht auf bestehende Verträge zurück.
- Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.


